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   BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21   

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https://dejure.org/2022,13183
BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21 (https://dejure.org/2022,13183)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2022 - 6 StR 587/21 (https://dejure.org/2022,13183)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 6 StR 587/21 (https://dejure.org/2022,13183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; 211 StGB; § 212 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB
    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung; äußerst gefährliche Gewalthandlung [hier: Schüsse auf das Tatopfer aus kurzer Distanz mit einer scharfen Waffe]; Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände; Rücktritt ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971).

    Vielmehr steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, aaO).

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21

    Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Bei Analyse der relevanten Tatumstände hätte sich das Landgericht daher auch damit auseinandersetzen müssen, dass der Geschädigte - wie vom Angeklagten realisiert - nach dem Schuss den Bauch haltend und schreiend zusammenbrach; denn nach einer solchermaßen erfolgsträchtigen Gewalthandlung, in deren Folge eine konkrete Gefährdung des Opfers schon eingetreten ist, liegt die Vorstellung des Täters, der Geschädigte könne an deren Folgen sterben, überaus nahe (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 273/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 12/21, NStZ-RR 2021, 271, 272; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 103).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12

    Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Jedoch ist dieser Umstand für sich betrachtet nicht genügend aussagekräftig, weil nach der Lebenserfahrung selbst letale Verletzungen nicht stets die sofortige Bewegungsunfähigkeit des Opfers zur Folge haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92

    Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Bei Analyse der relevanten Tatumstände hätte sich das Landgericht daher auch damit auseinandersetzen müssen, dass der Geschädigte - wie vom Angeklagten realisiert - nach dem Schuss den Bauch haltend und schreiend zusammenbrach; denn nach einer solchermaßen erfolgsträchtigen Gewalthandlung, in deren Folge eine konkrete Gefährdung des Opfers schon eingetreten ist, liegt die Vorstellung des Täters, der Geschädigte könne an deren Folgen sterben, überaus nahe (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 273/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 12/21, NStZ-RR 2021, 271, 272; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 103).
  • BGH, 23.08.2017 - 5 StR 303/17

    Anforderungen an die Feststellungen bei der Rücktrittsprüfung (unbeendeter

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Der Versuch eines Tötungsdelikts ist danach nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldigem Erkennen seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
    Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Überdies steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt, die mitunter sogar Schlüsse auf einen Tötungsvorsatz erlaubt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 587/21 Rn. 14 mwN).
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